Mietbedingungen

Geltung

Diese Bedingungen für die Softwaremiete gelten für alle Verträge zwischen der Kleff consulting & service GbR, im nachfolgenden 'Vermieter' genannt, und dem Mieter der Software ShopButler, nachfolgend 'Mieter' genannt. Die Software ShopButler wird nachfolgend 'Software' genannt. Ergänzend gelten die AGB der Kleff consulting & service GbR.

Vertragsgegenstand

Der Mieter erhält für die Software (ab Version 2013) inklusive sämtlicher Updates und Versionsänderungen während der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche Nutzungsrecht.

Die Software sowie die Dokumentationen unterliegen dem Urheberschutz. Der Mieter darf den Lizenzcode zur Software keinesfalls an eine dritte Partei weitergeben.

Das Installationsprogramm sowie aktuelle Versionen werden dem Mieter als Download auf der Internetseite des Vermieters zur Verfügung gestellt.

Eine Mietpreiserhöhung wird für die Zeit von drei Jahren ab Bestellung ausgeschlossen.

Der Mietpreis wird vom Mieter zu Beginn des Monats - spätestens bis zum dritten Werktag - im Voraus gezahlt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung/Lastschrift.

Leistungsumfang

Im Mietumfang ist eine Anzahl paralleler Arbeitsplätze festgelegt. Diese legt fest, auf wie vielen Arbeitsplätzen die Software gleichzeitig eingesetzt werden darf.

Der Vermieter stellt dem Mieter während der Vertragslaufzeit kostenlos sämtliche Updates zur Verfügung. Anzahl, der Zeitpunkt und der Inhalt der Updates liegen im Ermessen des Vermieters.

Der Vermieter stellt dem Mieter Serviceleistungen gemäß dem gebuchten Servicelevel zur Verfügung. Telefonischer Support steht Montags bis Freitags zwischen 9:00 und 17:00 zur Verfügung.

Einschränkung der Leistungen

Nicht im Vertragsumfang enthalten sind die folgenden Leistungen:

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat nach Bestellung. Eine Kündigung ist zum Monatsende möglich. Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen und ist von beiden Seiten möglich. Nach der Kündigung hat der Mieter noch lesenden Zugriff auf die Software sowie die Möglichkeit des Datenexports.

Verzug der Mietzinszahlung

Kommt es zu einer Rückbuchung eingezogener Mietbeträge oder zu einem anderweitigem Zahlungsverzug, dann erhält der Mieter eine Mahnung per E-Mail und ist verpflichtet, den ausgefallenen Mietbetrag innerhalb einer Woche ab Zugang der Mahnung zuzüglich eines Betrages von 15,-- Euro als Bank- und Bearbeitungsgebühr an den Vermieter zu zahlen. Bei weiterer Nicht-Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Lizenzcode umgehend zu deaktivieren.

Mitwirkungspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet Fehler der Software unverzüglich, nachdem diese im Unternehmen des Mieters aufgefallen sind, dem Vermieter mitzuteilen.

Für den Fall, dass der Vermieter für die Wartung der Software Daten des Mieters benötigt, wird dieser die Daten unverzüglich zur Verfügung stellen. Soweit der Vermieter für die Behebung von Fehlern die Mithilfe des Kunden benötigt, ist dieser verpflichtet, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit der Mitwirkung an der Fehlerbehebung zu betrauen.

Haftung

Schadensersatzansprüche an den Vermieter sowie Haftung für Folgeschäden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt beim Mieter. Der Mieter ist für seine regelmäßige und ausreichende Datensicherung verantwortlich.

Schlußbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind diejenigen gesetzlich zulässigen Regelungen zu vereinbaren, die im weitesten dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.